Steuern · 7 Min. Lesezeit
Umsatzsteuer in der Gastronomie in Österreich: Was gilt 2026?
Aktualisiert am 15. Oktober 2026
Ich führe selbst ein Lokal in Wien und stelle diese Fragen jedes Mal, wenn eine neue Position auf die Karte kommt. Hier ist die Übersicht, die ich mir selbst gewünscht hätte – geprüft anhand von USP, WKO und Bundesgesetzblatt. Vorweg: Das ist keine Steuerberatung, Sonderfälle klärst du bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Was ist die Umsatzsteuer in der Gastronomie?
Die Umsatzsteuer (in Deutschland meist Mehrwertsteuer genannt) ist die Steuer, die in jedem Kartenpreis steckt und die du ans Finanzamt abführst. Dein Kartenpreis ist brutto, für deine Kalkulation zählt nur der Nettopreis. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, ob du eine Speise oder ein Getränk verkaufst – und manchmal davon, welches Getränk.
Welche Steuersätze gelten in der Gastronomie in Österreich?
| Position | Steuersatz (Stand: Oktober 2026) |
|---|---|
| Speisen (vor Ort, Take-away, Lieferung) | 10 % |
| Milch, Milchmischgetränke, Kakao mit Milch | 10 % |
| Eis, Eiskaffee | 10 % |
| Leitungswasser (nicht Mineralwasser, nicht Eiswürfel) | 10 % |
| Kaffee, Tee (auch Cappuccino, Latte Macchiato, Melange) | 20 % |
| Alkoholfreie Getränke, Mineralwasser, Säfte | 20 % |
| Bier, Wein, Spirituosen, Cocktails | 20 % |
| Ausgewählte Grundnahrungsmittel als reine Lieferung (z. B. Gebäck über die Theke) | 4,9 % |
Die Zuordnung von Milch, Wasser und Kaffee stammt aus der Übersicht der WKO zu den ermäßigten Steuersätzen. Gerade beim Kaffee überrascht das viele: Ein Cappuccino enthält zwar Milch, gilt aber als Aufgussgetränk und wird mit 20 % besteuert.
Was ändert der neue 4,9 %-Steuersatz für die Gastronomie?
Seit 1. Juli 2026 gibt es in Österreich einen neuen ermäßigten Satz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel (BGBl. I Nr. 37/2026). Dazu gehören unter anderem Milch, Butter, Joghurt, Eier, viele Gemüse- und Obstsorten, Reis, Mehl, Teigwaren, Brot, Gebäck und Speisesalz.
Für die Gastronomie heißt das zweierlei:
- Beim Verkauf an Gäste ändert sich fast nichts. Laut USP sind Restaurationsumsätze vom 4,9 %-Satz ausdrücklich nicht umfasst. Dein Schnitzel, dein Frühstück, dein Buffet bleiben bei 10 %.
- Beim Einkauf kann es günstiger werden. Kaufst du begünstigte Waren ein, steht auf der Rechnung 4,9 % statt 10 % Vorsteuer. Für deine Kalkulation zählt aber ohnehin der Nettopreis.
Ein Sonderfall laut WKO: Verkaufst du ausschließlich begünstigte Waren als Lieferung, also zum Beispiel eine Semmel über die Theke ohne Konsumation vor Ort, kann 4,9 % gelten. Dieselbe Semmel am Stehtisch oder zusammen mit Suppe oder Salat ist eine Restaurationsleistung mit 10 %.
Wie behandle ich Take-away und Lieferung?
Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung werden in Österreich wie Speisen vor Ort mit 10 % besteuert. Bei den Getränken gilt dieselbe Logik wie im Lokal: Softdrinks, Bier und Kaffee to go 20 %, Milch und Milchmischgetränke 10 %. Die 4,9 % greifen nur, wenn die Lieferung ausschließlich begünstigte Grundnahrungsmittel betrifft.
Wichtig für Lieferküchen: Die Plattformgebühr von Lieferdiensten ändert nichts am Steuersatz deiner Speise, frisst aber an deiner Marge. Mehr dazu in der Speisenkalkulation.
Wie teile ich Menüs und Pauschalangebote auf?
Verkaufst du Speise und Getränk zu einem Gesamtpreis, musst du den Preis auf 10 % und 20 % aufteilen. In der Praxis ist die Aufteilung im Verhältnis der Einzelverkaufspreise üblich:
Anteil Speise = Menüpreis × Einzelpreis Speise ÷ (Einzelpreis Speise + Einzelpreis Getränk) Anteil Getränk = Menüpreis − Anteil Speise
Eine fixe Pauschale für den Getränkeanteil wie in Deutschland (30 % bei Buffets) habe ich für Österreich in den offiziellen Quellen nicht gefunden. Bei All-inclusive-Angeboten empfiehlt die WKO eine Prüfung im Einzelfall. Stimm die Methode deshalb mit deiner Steuerberatung ab.
Beispiel: Mittagsmenü um 14,90 €
Hauptspeise einzeln 12,90 €, Mineralwasser einzeln 3,90 €, Summe 16,80 €.
| Anteil am Menü | Steuersatz | Umsatzsteuer | Netto | |
|---|---|---|---|---|
| Hauptspeise | 11,44 € | 10 % | 1,04 € | 10,40 € |
| Mineralwasser | 3,46 € | 20 % | 0,58 € | 2,88 € |
| Menü | 14,90 € | 1,62 € | 13,28 € |
Würdest du das ganze Menü fälschlich mit 10 % buchen, wären es nur 1,35 € Umsatzsteuer – also 0,27 € zu wenig pro Menü. Bei 40 Menüs am Tag summiert sich das schnell zu einem Problem bei der nächsten Prüfung.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer auf deine Kalkulation aus?
Deine Wareneinsatzquote rechnest du immer vom Nettopreis. Sonst sieht die Quote besser aus, als sie ist.
Nettopreis = Kartenpreis ÷ (1 + Steuersatz) Wareneinsatzquote = Wareneinsatz ÷ Nettopreis × 100
Beispiel: Wiener Schnitzel und Cappuccino
| Schnitzel | Cappuccino | |
|---|---|---|
| Kartenpreis brutto | 19,90 € | 4,20 € |
| Steuersatz | 10 % | 20 % |
| Nettopreis | 18,09 € | 3,50 € |
| Umsatzsteuer | 1,81 € | 0,70 € |
Beim Schnitzel mit 5,40 € Wareneinsatz ergibt das eine Wareneinsatzquote von 29,85 %. Beim Cappuccino gehen von 4,20 € gleich 0,70 € ans Finanzamt – das ist einer der Gründe, warum du Getränke anders kalkulieren musst als Speisen. Wie das genau geht, zeige ich in der Kaffee-Kalkulation und der Getränkekalkulation. Die Quote für deine eigenen Gerichte rechnest du schnell mit dem kostenlosen Wareneinsatz-Rechner.
Worauf solltest du in der Praxis achten?
- Kassa richtig einstellen: Jede Position braucht den richtigen Satz. Kaffee 20 %, heiße Schokolade mit Milch 10 %, Eiskaffee 10 %.
- Mineralwasser vs. Leitungswasser: Nur Leitungswasser ist mit 10 % begünstigt.
- Einkaufsrechnungen prüfen: Seit Juli 2026 kommen bei manchen Lieferanten drei Sätze auf einer Rechnung vor (4,9 %, 10 %, 20 %). Für den Wareneinsatz zählt immer netto.
- Unterschiede zu Deutschland kennen: Wenn du in beiden Ländern arbeitest, findest du die deutschen Regeln im Artikel zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf Speisen im Restaurant in Österreich?
Speisen im Restaurant werden in Österreich mit 10 % Umsatzsteuer besteuert. Das gilt für den Verzehr vor Ort genauso wie für Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung (Stand: Oktober 2026).
Warum ist Kaffee in der Gastronomie 20 % und Milch 10 %?
Aufgussgetränke wie Kaffee und Tee, auch Cappuccino oder Latte Macchiato, unterliegen dem Normalsteuersatz von 20 %. Milch, Milchmischgetränke, Kakao mit Milch, Eiskaffee und Leitungswasser sind laut WKO dagegen mit 10 % begünstigt.
Gilt der neue 4,9 %-Steuersatz auch für Restaurants?
Nein. Der seit 1. Juli 2026 geltende Satz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ist laut USP auf Restaurationsumsätze nicht anwendbar. Speisen im Lokal bleiben bei 10 %. Nur reine Lieferungen begünstigter Waren, etwa Gebäck über die Theke ohne weitere Speisen, können unter 4,9 % fallen.
Wie teile ich ein Menü mit Getränk auf 10 % und 20 % auf?
Üblich ist die Aufteilung des Menüpreises im Verhältnis der Einzelverkaufspreise. Du rechnest aus, welchen Anteil Speise und Getränk am Gesamtwert haben, und wendest diesen Anteil auf den Menüpreis an. Die genaue Methode stimmst du am besten mit deiner Steuerberatung ab.
Gibt es in der Gastronomie Umsätze mit 13 %?
Im klassischen Restaurant kaum. Der 13 %-Satz betrifft laut WKO zum Beispiel Saunabetriebe, Thermalbehandlungen oder Eintritte zu Sportveranstaltungen. Wenn du solche Leistungen zusätzlich anbietest, lass die Zuordnung prüfen.
Hinweis
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung, sondern eine Zusammenfassung nach bestem Wissen (Stand: Oktober 2026). Steuersätze und Auslegungen können sich ändern. Für Menüs, Pauschalangebote, Hotel- und Frühstücksleistungen und alle Grenzfälle sprich bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
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- USP: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – Umsatzsteuergesetz (BGBl. I Nr. 37/2026): https://www.usp.gv.at/aktuelles/gesetzliche-neuerungen/Bundesgesetzblatt/umsatzsteuergesetz.html
- USP: Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer: https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/steuersaetze-und-steuerbefreiungen-der-umsatzsteuer.html
- WKO Salzburg: Ermäßigte Umsatzsteuersätze: https://www.wko.at/sbg/steuern/ermaessigte-umsatzsteuer-saetze
- WKO Oberösterreich: Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2026 (Gastronomie): https://www.wko.at/ooe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/umsatzsteuersenkung-ab-1.-juli-2026