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Steuern · 7 Min. Lesezeit

Mehrwertsteuer in der Gastronomie 2026: Was gilt für Speisen und Getränke?

Jakob Moisejew
Aktualisiert am 23. Oktober 2026
In Deutschland gilt seit 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen im Restaurant (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen). Getränke sind ausgenommen und werden vor Ort mit 19 % besteuert. Speisen zum Mitnehmen oder Liefern bleiben bei 7 %. Bei Buffets und All-inclusive-Angeboten darfst du pauschal 30 % des Preises den Getränken zuordnen (Stand: Oktober 2026).

Ich führe selbst ein Lokal – allerdings in Wien, wo andere Sätze gelten (dazu mein Artikel zur Umsatzsteuer in der Gastronomie in Österreich). Für Deutschland habe ich die aktuelle Rechtslage anhand des BMF-Schreibens und der Merkblätter der Verbände zusammengefasst. Wichtig vorab: Das hier ist keine Steuerberatung. Kläre Sonderfälle immer mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

Was ist die Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Die Mehrwertsteuer (offiziell Umsatzsteuer) ist die Steuer, die du auf jeden Verkauf an deine Gäste aufschlägst und ans Finanzamt abführst. Dein Kartenpreis ist ein Bruttopreis. Was dir tatsächlich gehört, ist nur der Nettopreis. Deshalb ist der Steuersatz direkt Teil deiner Kalkulation – nicht nur ein Thema für die Buchhaltung.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2026 in der Gastronomie?

LeistungSteuersatz (Stand: Oktober 2026)
Speisen im Restaurant (Verzehr vor Ort)7 %
Speisen zum Mitnehmen / Lieferung7 %
Catering (Speisen)7 %
Getränke im Restaurant (inkl. Kaffee, Milch, Leitungswasser)19 %
Getränke zum Mitnehmen (allgemein)19 %
Milch, Milchmischgetränke mit mind. 75 % Milch, Leitungswasser zum Mitnehmen7 %
Buffet / All-inclusive mit GetränkenAufteilung, Getränkeanteil pauschal 30 % möglich

Die Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, eingeführt mit dem Steueränderungsgesetz 2025. Das Bundesfinanzministerium hat die Details im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 (GZ III C 2 - S 7220/00023/014/027) geregelt.

Was hat sich 2026 geändert?

Kurz die Geschichte, weil viele das durcheinanderbringen:

  • Juli 2020 bis Ende 2023: befristet 7 % auf Speisen im Restaurant (Corona-Maßnahme).
  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025: wieder 19 % auf Speisen vor Ort, 7 % nur für Außer-Haus.
  • Seit 1. Januar 2026: dauerhaft 7 % auf Speisen, egal ob vor Ort oder zum Mitnehmen. Getränke bleiben bei 19 %.

Für die Silvesternacht 2025/2026 gab es eine Übergangsregel: Es wurde nicht beanstandet, wenn Leistungen in der Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 noch mit 19 % abgerechnet wurden.

Der praktische Vorteil: Der Unterschied zwischen "Essen hier" und "Essen zum Mitnehmen" spielt bei Speisen keine Rolle mehr. Das macht die Kassa (Kasse) einfacher und Streitfälle rund um Stehtische oder Sitzgelegenheiten seltener.

Welche Mehrwertsteuer gilt auf Getränke?

Getränke sind ausdrücklich von den 7 % ausgenommen. Im Restaurant werden alle Getränke mit 19 % besteuert – auch Milch, Milchmischgetränke und Leitungswasser, die vor Ort serviert werden. Zum Mitnehmen gelten die Regeln für die Lieferung von Waren: Dann sind Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil und Leitungswasser mit 7 % begünstigt, fast alle anderen Getränke (Softdrinks, Bier, Wein, Säfte, Kaffee schwarz) mit 19 %.

Grenzfälle wie Eiskaffee oder ein Latte Macchiato to go hängen an Details (Milchanteil, Einordnung auf der Karte). Hier lohnt sich die Rückfrage bei der Steuerberatung, bevor du die Kasse einstellst. Mehr zur Kalkulation von Getränken findest du in meinem Artikel zur Getränkekalkulation.

Wie behandle ich Menüs und Kombiangebote?

Sobald Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis verkauft werden, musst du den Preis auf 7 % und 19 % aufteilen.

Buffets und All-inclusive: Laut BMF-Schreiben vom 22.12.2025 wird es nicht beanstandet, wenn du den Getränkeanteil pauschal mit 30 % des Pauschalpreises ansetzt.

Spar-Menüs (z. B. Burger + Pommes + Getränk): Hier ist die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen der übliche Weg. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22.01.2025 (XI R 19/23) entschieden, dass die sogenannte "Food-and-Paper"-Methode (Aufteilung nach Wareneinsatz) nicht sachgerecht ist, wenn dadurch ein Produkt im Menü teurer angesetzt wird als einzeln.

Anteil Produkt = Menüpreis × (Einzelpreis Produkt ÷ Summe aller Einzelpreise)

Beispiel: Menü zum Mitnehmen für 9,90 €

ProduktEinzelpreisAnteil am MenüpreisSteuersatz
Burger7,50 €5,30 €7 %
Pommes3,50 €2,48 €7 %
Cola3,00 €2,12 €19 %
Summe14,00 €9,90 €

Die Mehrwertsteuer im Menü: 2,12 € ÷ 1,19 × 0,19 = 0,34 € für die Cola und 7,78 € ÷ 1,07 × 0,07 = 0,51 € für die Speisen.

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Beispiel: Buffet für 39,00 € mit Getränken

Mit der 30-%-Pauschale entfallen 11,70 € auf Getränke (darin 1,87 € Mehrwertsteuer) und 27,30 € auf Speisen (darin 1,79 € Mehrwertsteuer). Dein Nettoerlös: 35,35 €.

Wie wirkt sich die Mehrwertsteuer auf deine Kalkulation aus?

Hier wird es für dich als Gastronom:in richtig interessant. Deine Wareneinsatzquote rechnest du immer vom Nettopreis:

Nettopreis = Kartenpreis ÷ (1 + Steuersatz)
Wareneinsatzquote = Wareneinsatz ÷ Nettopreis × 100

Rechenbeispiel: Schnitzel für 18,90 € auf der Karte

Wareneinsatz pro Portion: 5,20 € (netto).

bei 19 % (bis 2025)bei 7 % (ab 2026)
Kartenpreis brutto18,90 €18,90 €
Nettopreis15,88 €17,66 €
Wareneinsatzquote32,74 %29,44 %
Mehr netto pro Portion–+ 1,78 €

Wenn du den Kartenpreis gleich lässt, bleiben dir pro Schnitzel 1,78 € mehr. Bei 30 % Wareneinsatz-Ziel bräuchtest du einen Nettopreis von 17,33 € – das wären bei 19 % noch 20,63 € brutto gewesen, bei 7 % sind es 18,55 €.

Viele Betriebe nutzen den Spielraum, um gestiegene Personal- und Energiekosten aufzufangen statt die Preise zu senken. Ob das für dich passt, hängt an deinem Deckungsbeitrag und deinen Personalkosten. Wichtig ist nur: Rechne neu, statt aus dem Bauch heraus zu entscheiden. Mit dem kostenlosen Wareneinsatz-Rechner siehst du die Quote für jedes Gericht in Sekunden.

Worauf solltest du in der Praxis achten?

  • Kassensystem prüfen: Speisen auf 7 %, Getränke auf 19 %. Menüs und Buffets brauchen eine saubere Aufteilung.
  • Gutscheine: Gutscheine, die für Speisen und Getränke einlösbar sind, sind Mehrzweck-Gutscheine. Die Steuer entsteht erst bei Einlösung. Das ZDH-Merkblatt empfiehlt, alte und neue Gutscheine getrennt zu erfassen.
  • Kalkulation aktualisieren: Jede Preisempfehlung muss mit dem richtigen Satz rechnen. In der Speisenkalkulation gehört der Steuersatz an jedes Produkt.
  • Unklare Fälle dokumentieren: Eiskaffee, Milchshakes, Kombi-Angebote – lass dir die Einordnung bestätigen.

Und in Österreich?

In Österreich gelten andere Sätze. Speisen als Restaurantleistung werden grundsätzlich mit 10 % besteuert, Getränke im Regelfall mit 20 %. Die seit 1. Juli 2026 geltenden 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel betreffen den Lebensmittelverkauf, nicht pauschal Restaurantleistungen. Alle Details stehen im Artikel Umsatzsteuer in der Gastronomie in Österreich.

Stand: 23. Oktober 2026. Quellen: BMF Deutschland, BMF Österreich. Die Darstellung ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Gilt die 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft?

Ja. Seit 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, geregelt in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Anders als die Corona-Regelung 2020 bis 2023 ist er nicht befristet (Stand: Oktober 2026).

Welche Mehrwertsteuer gilt auf Getränke im Restaurant?

Getränke sind von den 7 % ausgenommen und werden im Restaurant mit 19 % besteuert. Das gilt auch für Kaffee, Milch und Leitungswasser, die vor Ort serviert werden.

Wie viel Mehrwertsteuer zahle ich auf Essen zum Mitnehmen?

Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung sind eine Lieferung von Lebensmitteln und werden mit 7 % besteuert. Getränke zum Mitnehmen sind meist 19 %, Ausnahmen sind Milch, Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil und Leitungswasser.

Wie teile ich ein Buffet mit Getränken auf 7 % und 19 % auf?

Laut BMF-Schreiben vom 22.12.2025 wird es nicht beanstandet, wenn du bei Kombiangeboten wie Buffets oder All-inclusive-Angeboten 30 % des Pauschalpreises als Getränkeanteil ansetzt. Der Rest wird mit 7 % besteuert.

Muss ich nach der Steuersenkung meine Preise senken?

Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Hältst du deine Kartenpreise, bleibt dir pro Gericht mehr netto übrig. Wichtig ist, dass deine Kasse die Speisen mit 7 % und die Getränke mit 19 % bucht.

Hinweis

Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Er fasst die Rechtslage nach bestem Wissen zusammen (Stand: Oktober 2026). Für deinen Betrieb, besonders bei Menüs, Gutscheinen, Catering und Grenzfällen bei Getränken, sprich bitte mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

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Quellen

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